Digitale öffentliche Urkunde geplant

05.02.2019

Der Bundesrat hat am 30 Januar 2019 entschieden, das Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung zu schicken. Der Bundesrat will damit die digitale öffentliche Urkunde einführen. Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig in elektronischer Form erstellt werden können. So erstellte Urkunden sollen in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden (digitale Archivierung). Selbstverständlich wird auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, Papierausfertigungen vom elektronischen Original der öffentlichen Urkunde zu erstellen. Bürgerinnen und Bürger, welche eine Papierurkunde wünschen, werden somit weiterhin bedient werden können.
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