In nichtstreitigen Angelegenheiten sind verschiedenste Verträge und Erklärungen von Gesetzes wegen öffentlich zu beurkunden. Vom Notar beglaubigt, hält die öffentliche Urkunde alle rechtlich relevanten Tatsachen und verbindlichen Erklärungen fest. Damit bietet sie allen Beteiligten grösstmögliche Rechtssicherheit.
Für die Errichtung einer öffentlichen Urkunde beraten wir Sie unabhängig, kompetent und umfassend. Dabei gehenwir ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Dies insbesondere in den Bereichen:
• Ehe- und Erbrecht (Ehe- und Erbverträge, Testamente usw.)
• Sachenrecht (Kauf/Verkauf von Liegenschaften, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten usw.)
• Gesellschafts- und Personenrecht (Firmengründungen, Statutenänderungen usw.)

Unser Notariat gewährleistet eine speditive Geschäftsabwicklung und orientiert Sie von Anfang an offen über die zu erwartenden Kosten wie Honorar, Gebühren, Auslagen und allfällige Steuern.




Ehe- und Erbrecht


Sachenrecht

Personen- und Gesellschaftsrecht