05.03.2019

Welche Arten von Schuldbriefen gibt es?

Seit der Revision von 2012 bildet die Einführung des papierlosen Register-Schuldbriefs eine Alternative zum Papier-Schuldbrief. Somit lässt sich ein Schuldbrief entweder als Papier- (auf den Namen oder Inhaber lautend) oder als Register-Schuldbrief ausgestalten.

Wie entsteht ein Schuldbrief?

Zur Entstehung des Schuldbriefs bedarf es:
- eines öffentlich beurkundeten Vertrages zwischen Gläubiger (muss nicht Urkundspartei sein) und Schuldner,
- einer Grundbuchanmeldung sowie,
- eines Eintrags im Hauptbuch (Register-Schuldbrief) resp. Ausstellung eines Wertpapiers.

04.03.2019

Der Bundesrat hat am 20 Februar 2019 entschieden, die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung (HRegV) zu eröffnen Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass künftig im Bereich des Handelsregisters ausschliesslich die Grundsätze des Gebührenrechts gelten. Infolgedessen muss auch die Verordnung über die Gebühren im Handelsregister geändert werden. Das Kostendeckungsprinzip schreibt vor, dass der Gesamtbetrag der erhobenen Abgaben die Gesamtkosten des Gemeinwesens für den betreffenden Verwaltungszweig oder die betreffende Einrichtung nicht oder höchstens geringfügig übersteigen darf. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, sollen die Gebühren um rund einen Drittel gesenkt werden.

05.02.2019

Der Bundesrat hat am 30 Januar 2019 entschieden, das Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung zu schicken. Der Bundesrat will damit die digitale öffentliche Urkunde einführen. Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig in elektronischer Form erstellt werden können. So erstellte Urkunden sollen in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden (digitale Archivierung). Selbstverständlich wird auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, Papierausfertigungen vom elektronischen Original der öffentlichen Urkunde zu erstellen. Bürgerinnen und Bürger, welche eine Papierurkunde wünschen, werden somit weiterhin bedient werden können.