Revision der Handelsregisterverordnung (HRegV)

04.03.2019

Der Bundesrat hat am 20 Februar 2019 entschieden, die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung (HRegV) zu eröffnen Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass künftig im Bereich des Handelsregisters ausschliesslich die Grundsätze des Gebührenrechts gelten. Infolgedessen muss auch die Verordnung über die Gebühren im Handelsregister geändert werden. Das Kostendeckungsprinzip schreibt vor, dass der Gesamtbetrag der erhobenen Abgaben die Gesamtkosten des Gemeinwesens für den betreffenden Verwaltungszweig oder die betreffende Einrichtung nicht oder höchstens geringfügig übersteigen darf. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, sollen die Gebühren um rund einen Drittel gesenkt werden.
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